Hilfe · Eigentümergemeinschaft
Gemeinschaft: Versammlungen und Beschlüsse
Als Wohnungseigentümer Versammlungen und Beschlüsse einsehen, eine Vollmacht erteilen, Tagesordnungspunkte beantragen und im Umlaufverfahren abstimmen.
Wozu dient der Bereich „Gemeinschaft“?
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, finden Sie unter Gemeinschaft:
- unter Nächste Versammlungen die geplanten Eigentümerversammlungen mit Termin, Ort und Tagesordnung,
- laufende Umlaufverfahren (Beschlüsse ohne Versammlung) und
- die Beschluss-Sammlung Ihrer Gemeinschaft mit dem aktuellen Stand jedes Beschlusses.
Der Menüpunkt erscheint, sobald Ihre Verwaltung dafür etwas bereitstellt. Die Angaben stammen aus dem System Ihrer Verwaltung und werden bei jeder Änderung aktualisiert.
Versammlung und Tagesordnung
Zu jeder geplanten Versammlung sehen Sie Termin, Ort und Form – etwa vor Ort, Teilnahme auch online möglich. Der Stand in Vorbereitung bedeutet, dass die Tagesordnung noch entsteht; Einladung verschickt heißt, die Einladung ist unterwegs.
Die Tagesordnung listet alle Punkte (TOP) in ihrer Reihenfolge. Bei Punkten mit Beschluss stehen der Beschlussantrag und die erforderliche Mehrheit dabei; Punkte mit Information dienen nur der Unterrichtung. Die vollständigen Einladungsunterlagen finden Sie unter Dokumente.
Bietet Ihre Verwaltung die Teilnahme am eigenen Gerät an, steht oben auf der Seite der Abschnitt Online teilnehmen und abstimmen – während der Versammlung Die Versammlung läuft – jetzt teilnehmen – mit dem Knopf Zur Teilnahme. Er öffnet Ihre persönliche Teilnahme- und Abstimmungsseite bei Ihrer Verwaltung in einem neuen Fenster. Der Link dorthin entsteht erst beim Tippen, gilt nur wenige Minuten und nur einmal; tippen Sie bei Bedarf einfach erneut auf Zur Teilnahme. Der persönliche Link aus Ihrer Einladung funktioniert daneben weiter.
Vollmacht erteilen
Können Sie an einer Versammlung nicht teilnehmen, bevollmächtigen Sie eine andere Person – etwa ein Familienmitglied, einen Miteigentümer oder die Verwaltung. Auf der Seite der Versammlung unter Vollmacht erteilen:
- Unter Name der bevollmächtigten Person den Namen eintragen (z. B. „die Verwaltung“).
- Auf Wunsch unter Weisungen (optional) je Tagesordnungspunkt mit Beschluss eine Weisung wählen: Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Ohne Weisung entscheidet die bevollmächtigte Person selbst.
- Optional unter Hinweis für die Verwaltung etwas dazuschreiben.
- Vollmacht senden. Ihre Verwaltung vermerkt die Vollmacht in Textform (§ 25 Abs. 3 WEG); in der Anwesenheitsliste stehen Sie dann als vertreten.
Darunter sehen Sie den Stand: wird übermittelt, übernommen oder nicht übernommen mit Grund (etwa wenn die Versammlung schon eröffnet ist). Eine neue Vollmacht ersetzt die frühere – so ändern Sie Vertreter oder Weisungen bis zur Eröffnung der Versammlung.
Punkt für die Tagesordnung beantragen
Solange die Tagesordnung offen ist, können Sie auf der Seite der Versammlung unter Punkt für die Tagesordnung beantragen einen Punkt beantragen. Hat Ihre Verwaltung eine Frist gesetzt, steht sie dabei („bis …“).
- Einen kurzen Titel eintragen, z. B. „Fahrradständer im Hof“.
- Den Beschlussantrag formulieren („Die Wohnungseigentümer beschließen …“).
- Auf Wunsch eine Begründung ergänzen.
- Antrag senden.
Ihre Verwaltung erhält den Antrag als Vorgang und entscheidet über die Aufnahme. Ihre Anträge stehen darüber mit Stand: wird übermittelt, eingegangen als Vorgang … mit der Vorgangsnummer, unter der Sie nachfragen können, oder nicht übernommen mit Grund.
Umlaufverfahren
Im Umlaufverfahren beschließt die Gemeinschaft ohne Versammlung: Alle Eigentümer erklären in Textform, ob sie dem Antrag zustimmen. Sie sehen den Beschlussantrag mit Begründung, die Frist, welche Mehrheit nötig ist, und Ihre Erklärung.
Solange das Verfahren läuft und für Sie noch keine Erklärung vorliegt, geben Sie sie mit Zustimmen, Ablehnen oder Enthalten ab. Die Erklärung ist verbindlich und gilt für Ihren Eigentümerkreis (z. B. auch für Ihre Miteigentümer); sie lässt sich nicht zurücknehmen oder ändern – das Portal fragt deshalb noch einmal nach. Nach dem Senden steht dort „Ihre Erklärung ist unterwegs“, bis Ihre Verwaltung sie erfasst hat. Bietet Ihre Verwaltung es an, können Sie die Erklärung auch auf Ihrer persönlichen Seite bei der Verwaltung abgeben: Persönliche Seite öffnen unter dem Antrag öffnet sie in einem neuen Fenster. Nach Ablauf der Frist stellt Ihre Verwaltung das Ergebnis fest; es bleibt einige Wochen sichtbar.
Beschluss-Sammlung
Die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG) enthält alle Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft – aus Versammlungen, aus Umlaufverfahren und gerichtliche Entscheidungen – mit laufender Nummer, Datum, Wortlaut und Ergebnis (angenommen, abgelehnt). Der Rechtsstand zeigt, ob ein Beschluss noch angefochten werden kann:
| Rechtsstand | Bedeutung |
|---|---|
| Anfechtungsfrist läuft | Der Beschluss kann noch vor Gericht angefochten werden (innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung). |
| Frist abgelaufen, keine Klage bekannt | Die Anfechtungsfrist ist vorbei; Ihrer Verwaltung ist keine Klage bekannt. |
| bestandskräftig | Der Beschluss kann nicht mehr angefochten werden. |
| angefochten | Gegen den Beschluss ist eine Klage erhoben worden. |
| für ungültig erklärt | Ein Gericht hat den Beschluss für ungültig erklärt. |
| aufgehoben | Die Gemeinschaft hat den Beschluss später wieder aufgehoben. |
| gerichtliche Entscheidung | Eintrag einer gerichtlichen Entscheidung statt eines Beschlusses. |
| abgelehnt (Negativbeschluss) | Der Antrag hat keine Mehrheit gefunden. |
Vermerke halten spätere Ereignisse fest, etwa die Umsetzung.
Mit Suchen finden Sie Beschlüsse nach Stichworten im Gegenstand oder Wortlaut, mit Jahr die Beschlüsse eines Jahres.